AGB envimo GmbH

  1. Geltung der Bedingungen
    Alle Angebote sowie alle Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Wenn nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, gelten diese auch für künftige Geschäftsbeziehungen. Allen etwaigen Einkaufs- und/oder Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere mündliche Absprachen und Erklärungen, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  2. Vertragsabschluß
    Grundsätzlich sind Angebote der envimo GmbH 3 Monate gültig. Jede nach der Bindungsfrist eingehende Bestellung bedarf einer schriftlichen Bestätigung. Mündliche und fernmündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
  3. Preise
    Die Preise verstehen sich, falls mit dem jeweiligen Vertragspartner nicht anders vereinbart, in EUR, ausschließlich Verpackung unversichert ab Werk ohne Mehrwertsteuer.
  4. Garantie
    Es gilt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren, Garantie 1 Jahr gültig mit dem Tag der Lieferung. Hinsichtlich der Harmonisierung europäischen Rechts bietet die envimo Gmbh eine gesetzmäßige Schadenshaftung für einen Zeitraum von 2 Jahren. Auf Grund der Gesetzeslage wird ein Schaden innerhalb der ersten 6 Monate dem Verkäufer zu Lasten gelegt, falls der Verkäufer nicht in der Lage ist, den Nachweis für die Verantwortlichkeit des Schadens verursacht durch den Käufer zu erbringen. Dies beinhaltet die gesetzliche Annahme des Bestehens eines Schadens bereits zum Zeitpunkt der Lieferung. Nach 6 Monaten erfolgt die Beweislastumkehr. Das bedeutet: der Nachweis für die Verantwortlichkeit der Schadensursache durch den Verkäufer muss vom Nutzer/Käufer erbracht weden. Zur Schadensbeseitigung der nicht vertragsmäßigen Ware kann diese kostenlos repariert, ersetzt, im Preis reduziert werden oder zur Aufhebung des Vertrages führen. Die vertragliche Garantie ist eine nicht gesetzliche, freiwillige Leistung, die alle Schäden während des vertraglichen Zeitraums abdeckt, ausgenommen solche, die durch absichtliche oder missbräuchliche Anwendungen herbeigeführt wurden. Die Garantie beinhaltet keine Beweisumkehr. Für Waren der envimo GmbH umfasst die Garantie ein Jahr und kann optional um ein weiteres Jahr verlängert werden.
  5. Lieferverpflichtungen
    5.1 Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
    5.2 Angaben von Lieferfristen sind unverbindlich. Nur ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfristen gelten auch als verbindlich.
    5.3 Teillieferungen können von der envimo GmbH gesondert in Rechnung gestellt werden.
    5.4 Bei durch den Besteller verursachten Verzögerung des Versands, können beginnend mit dem ersten Monat der Anzeige der Versandbereitschaft, die durch Lagerung entstehenden Kosten in Rechnug gestellt werden. Mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages. Die envimo GmbH ist weiterhin berechtigt, nach Ablauf einer gesetzten Frist/Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand oder nach angemessener Nachfrist den Besteller zu beliefern.
    5.5 Voraussetzung für die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers. Bei schuldhafter Verletzung der Mitwirkungspflichten oder bei Abnahmeverzug ist die envimo GmbH berechtigt, den ihr entstehenden Schaden einschl. etwaiger Mehraufwendungen in Rechnug zu stellen. In diesem Fall geht auch die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zum Zeitpunkt des Abnahmeverzugs auf den Besteller über. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Erfüllung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Zahlung
    Soweit nicht gesondert abweichend vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von 10 Tagen netto nach Rechnungsdatum in EUR zu bezahlen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen berechnet. Deren Höhe liegt 2% über dem jeweiligen Diskontsatz.
  7. Eigentumsvorbehalt
    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung Eigentum der envimo GmbH. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
  8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    Erfüllungsort ist Kaiserslautern. Gerichtsstand ist Kaiserslautern. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Kaiserslautern, Januar 2020